GUT  ZU WISSEN


 

Praxiswechsel und Therapeutenwechsel sind JEDERZEIT möglich. 

Zu mir hin - oder von mir weg.

Es ist gesetzlich verankert: Wenn Sie mit Ihrer Therapie nicht zufrieden sind, können Sie jederzeit die verbleibende Anzahl der Behandlungen Ihrer laufenden Verordnung in einer anderen Praxis erhalten.

Es werden jeweils die stattgefundenen Behandlungen verrechnet.

 

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